WARTUNGEN
Infoblatt zur Heizungswartung
Um die Zuverlässigkeit und die Wirtschaftlichkeit Ihrer technischen Gebäudeausrüstung, wie z.B Filter, Heizungsanlagen, Warmwasseraufbereitungsanlagen, Abwasserhebeanlagen usw. zu verbessern und sicherzustellen, bieten wir Ihnen unseren Wartungsservice.
Für die Ausführung der Wartungsarbeiten, stehen Ihnen speziell und regelmäßig geschulte Mitarbeiter zur Verfügung.
Durch den Einsatz modernster EDV-Technik, gibt es auf Wunsch die Möglichkeit Ihre gesamten Anlagedaten zu speichern, so dass wir immer einen aktuellen Überblick über Ihre Anlagebestandteile haben, um im Reparaturfalle schnellstmöglich reagieren zu können
Zu unserem Wartungsservice gehört es selbstverständlich auch, dass wir uns bei Fälligkeit der Wartung automatisch zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.
Warum soll ich meine Heizung warten lassen?
Folgendes sagt die Heizungsanlagen-Verordnung in §9 Abs. 1 dazu: “Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen. …“
Warum besteht diese Verpflichtung? Eine Feuerstätte ist ein technisches Gerät welches sehr oft und auch sehr lange in Betrieb ist, zugleich geht ein gewisses Risiko von der Feuerstätte aus. Jedes technische Gerät unterliegt dem Verschleiß, Bauteile müssen gereinigt werden, Verschleißteile ausgetauscht werden, um z.B die Funktionsbereitschaft zu sichern. Feuerstätten müssen eingestellt werden, um eine optimale Energieausnutzung zu gewähren, optimale Energieausnutzung bedeutet aktiver Umweltschutz.
Was bei jedem Auto mittlerweile selbstverständlich ist, sollte auch bei jeder Heizung so sein, lassen sie regelmäßig Ihre Feuerstätte warten!
Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb der modernen Gas- oder Ölheizung erworben haben. Nur durch regelmäßige Wartung, mind. Einmal jährlich, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes „zu Hause“ sorgt. Nur durch diese eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert.
Im übrigem ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe §9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994. (Nichterfüllen dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
Die Heizungswartung ist Sache von sachkundigen Fachhandwerkern. Hierzu lassen wir unsere Kundendienstmonteure ständig von den namhaften Heizkessel- Brennherstellern speziell ausbilden.
Die Heizungswartung sollte mindesten einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:
Der Wartungsvertrag bietet überdies noch einen Entstörservice bei dem normale Lohnkosten anfallen, und das verbrauchte Material in Rechnung gestellt wird. Auch diese Serviceleistung kann sparen helfen, z.B. bei Störungen der Brenner oder Regelanlage an Wochenenden und Feiertagen.
Der Bereitschaftsdienst steht allen Kunden, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, an alles Tagen des Jahres rund um die Uhr, also auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Über unseren Anrufbeantworter (02867 / 501) wird der Notdienst aufgenommen und nach dem regelmäßigen Abhören organisiert.